Gedanken über den Zustand unserer Verfassung im Jahr 2084 ...
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist in der Regel unantastbar. Ausnahmen müssen richterlich festgelegt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten. Folter darf, außer bei Gefahr im Verzug, nur durch einen Richter angeordnet werden.
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht, es sei denn Interessen der GEMA, der GEZ oder $PROFITGIERIGE_ORGANISATION stehen dem entgegen.
Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
Jedermann ist es gestattet sich aus den vom Informationsministerium überprüften und freigegebenen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Öffentliche Meinugsäußerungen müssen dem Ministerium für Wahrheit gemeldet werden. Nur Mitarbeiter des MfW sind zur Zensur berechtigt.
Artikel 13
Die Unverletzlichkeit der Wohnung kann für die Dauer der Installation eines Bundestrojaners außer Kraft gesetzt werden. Installationen dürfen nur durch einen Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch jede andere Polizeidienststelle angeordnet werden.
Disclaimer
Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten, dieser Artikel steht unter der Beerware-Lizenz (Die Texte dürfen frei verwendet werden, wer mich trifft darf mir ein Bier ausgeben)